Unsere anwaltliche Unterstützung in Strafsachen umfasst die Vertretung gegenüber Polizei und Staatsanwaltschaft, Prüfung von Anklageschriften und Strafbefehlen, Abwehr von Beschlagnahme- und anderen Zwangsmaßnahmen, Vertretung in Haftfragen, Verteidigung vor Gericht in 1. Instanz sowie, wenn notwendig, im Rahmen der Berufung oder Revision.