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Zivilrecht

Rechtsgebiet

Zivilrecht

Unsere Kanzlei kann Sie in allen erbrechtlichen Belangen unterstützen.

Zum Zivilrecht zählen sämtliche Angelegenheiten, die die Rechtsverhältnisse von juristischen und natürlichen Personen untereinander regeln.

Man spricht von Zivilrecht, weil es die Rechtsverhältnisse der Bürger und Unternehmen, die rechtlich auf der gleichen Stufe stehen, untereinander betrifft, während beispielsweise im Verwaltungsrecht der Staat als Obrigkeit tätig wird.

Das Zivilrecht ist in erster Linie im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt, darüber hinaus existiert jedoch noch eine Reihe von Sonderregelungen in Spezialgesetzen, die hier nicht alle aufgezählt werden können.

Ihr Ansprechpartner:

  • Rechtsanwältin In­es König
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Zivilrecht

Das Zivilrecht ist in erster Linie im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt, darüber hinaus existiert jedoch noch eine Reihe von Sonderregelungen in Spezialgesetzen, die hier nicht alle aufgezählt werden können.

Zum allgemeinen Zivilrecht gehört z. B. das Recht aller vertraglichen Schuldverhältnisse, also z. B. das Kauf- und Werkvertragsrecht, oder das Mietrecht. Zu unserer Tätigkeit gehört hier auch der Entwurf und die Gestaltung von verschiedenen Verträgen.

Bei einzelnen Vertragstypen ist die Rechtsentwicklung jedoch so weit vorangeschritten und spezialisiert, dass einzelne Materien als eigene Rechtsgebiete betrachtet werden (z. B. Arbeitsrecht, aber auch Familienrecht und Erbrecht).

Mietrecht
Verkehrsunfallrecht

Weiterhin gehört zum Zivilrecht beispielsweise das Recht der Schadensersatzansprüche bei Rechtsverletzungen (unerlaubte Handlung) – konkret ist hier das Verkehrsunfallrecht zu nennen – oder der Ansprüche auf Rückgabe von Vermögenswerten (ungerechtfertigte Bereicherung, Herausgabeanspruche aus dem Eigentum etc.).

Mit der Nachlasspflegschaft können alle diese Komplexe geregelt werden. Eine solche können Sie beim zuständigen Amtsgericht – Nachlassgericht – beantragen, dort wird bei Vorliegen des entsprechenden Fürsorgebedürfnisses ein Nachlasspfleger bestellt. Dieser erhält in der Regel die zwei farblich hervorgehobenen Aufgabenkreise.

Fragen Sie uns, ob mit einer derartigen Pflegschaft Ihr Problem gelöst werden kann.

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