Erbrecht und Nachlasspflegschaften
Erbrecht und Nachlass-pflegschaften
Erbrecht
Unsere Kanzlei kann Sie in allen erbrechtlichen Belangen unterstützen.
Ein naher Angehöriger verstirbt – was nun? Wer wird Erbe, wer Pflichtteilsberechtigter? Wie erfahre ich die Höhe des Nachlasses und kann ich gegebenenfalls das Erbe ausschlagen?
Es ist oft günstig, wenn Sie in einem persönlichen Testament Ihre Vorstellungen und Wünsche nach Ihrem Tod festlegen. Dies erspart Ihren Nachkommen oft sehr unangenehme Streitigkeiten. Wie gestalte ich das Testament?
Welche Anforderungen sind an dieses gestellt? Diese und viele weitere Fragen ergeben sich auf dem Gebiet des Erbrechtes. Auch hier berate ich Sie gern zu Ihrem persönlichen Anliegen.
Ihr Ansprechpartner:
- Rechtsanwältin Ines König

In jeder Situation für Sie da
Das Erbrecht umfasst ein breites Feld von Rechtsfragen.
Wir beraten Sie gern über:
gesetzliche Erbfolge
Erbengemeinschaft und Erbenauseinandersetzung
Sicherung des Nachlasses
Nachlassgerichtliche Verfahren
Pflichtteilsanspruch
Testamentsgestaltung
Nachlasspflegschaften
Nachlass-pflegschaften
Ein vereinsamter Mensch stirbt, mögliche Erben sind unbekannt bzw. schlagen die Erbschaft aus. Kein Ansprechpartner für die Beendigung des Mietverhältnisses, der laufenden Verträge, Zahlungen der Bestattungskosten, Schulden laufen auf, Regelung der Konten und Sicherung des Grundstücks. Was ist zu tun?
Mit der Nachlasspflegschaft können alle diese Komplexe geregelt werden. Eine solche können Sie beim zuständigen Amtsgericht – Nachlassgericht – beantragen, dort wird bei Vorliegen des entsprechenden Fürsorgebedürfnisses ein Nachlasspfleger bestellt. Dieser erhält in der Regel die zwei farblich hervorgehobenen Aufgabenkreise.
Fragen Sie uns, ob mit einer derartigen Pflegschaft Ihr Problem gelöst werden kann.
Sicherung und Verwaltung des Nachlasses
Ermittlung von Erben
Ihre Ansprechpartner:
- Rechtsanwältin Ines König
- Rechtsanwaltsfachangestellte Sandra Rathmann