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Sozial­recht

Rechtsgebiet

Sozialrecht

Unsere Kanzlei kann Sie in allen sozialrechtlichen Belangen unterstützen.

Dazu gehören vornehmlich alle Problematiken, die mit Sozialleistungen und Hilfen von staatlichen Leistungsträgern (Jobcenter, Agentur für Arbeit, Sozialamt, Versicherungsunternehmen, oder anderen Institutionen) zusammenhängen.

Auch der Bezug von Wohngeld und Kindergeld, sowie sämtliche Leistungen der Sozialversicherungsträger (Krankenversicherung, Rentenversicherung, Unfallversicherung, Arbeitslosenversicherung und Pflegeversicherung) sind hiervon erfasst.

Dazu gehört auch bspw. der Bezug von Krankengeld und Pflegedienstleistungen.

Ihr Ansprechpartner:

  • Rechtsanwältin Julia Neumann

Rechtsgebiete im Sozialrecht

Das Sozialrecht umfasst ein weites Feld von Rechtsfragen:

Es gehören dazu Ansprüche gegenüber:

Trägern der Sozialversicherung, der Arbeitsagentur, der Krankenkassen, Rentenversicherungsträgern, Berufsgenossenschaften, Rehabilitationsträgern, Pflegekassen oder staatlichen Leistungsträgern, wie Jobcenter und Wohngeldstellte

Unsere Arbeitsweise

Besondere Interessenschwerpunkte unserer Kanzlei liegen dabei in der Durchsetzung der Rechte von Menschen mit Behinderung, hier insbesondere die Rechte von Eltern, deren Kinder an einer Behinderung leiden oder denen eine Behinderung droht.

Im Schwerbehindertenrecht setzen wir uns dafür ein, dass bspw. die Schwerbehinderung unseres Mandanten auch anerkannt wird. Daneben sorgen wir für eine Durchsetzung der Ansprüche auf Teilzeitbeschäftigung beim Arbeitgeber und helfen bei Anträgen für das Versorgungsamt.

In diesem Bereich sind wir insbesondere auf dem Gebiet der Schülerbeförderung spezialisiert. Grundsätzlich besteht ein Anspruch auf Übernahme der Kosten für die Schülerbeförderung zur nächstgelegenen Schule, wenn die Strecke zwischen Wohnort und Schule von dem Schüler nicht zumutbar selbst zurückgelegt werden kann. Dennoch wird die Übernahme der Schüler-beförderungskosten häufig abgelehnt. Die kommunalen Satzungen, welche die Schülerbeförderung regeln, bieten einige zumindest auslegungsbedürftige Anhaltspunkte.

Wir prüfen für Sie, ob Sie einen Anspruch gegenüber dem Landkreis auf Übernahme der Schülerbeförderungskosten haben und setzen diesen Anspruch im Bedarfsfall gerichtlich für Sie durch.

Wichtige Information

Wir bemühen uns sowohl in außer-gerichtlichen Verhandlungen als auch bei der Klage vor Gericht um das Recht unserer Mandanten.

Überprüfung der Bescheide

Unterstützung bei der
Rückforderung von Leistungen

Unterstützung jeglichen Kürzungen
der Gelder

Wichtige Information

In Verknüpfung mit dem Arbeitsrecht unterstützen wir Sie auch beim Abwehren von Sperrzeitbescheiden bei Abfindungen im Rahmen einer Kündigung.

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